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   RG, 25.11.1927 - (VII) VI 322/27   

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https://dejure.org/1927,139
RG, 25.11.1927 - (VII) VI 322/27 (https://dejure.org/1927,139)
RG, Entscheidung vom 25.11.1927 - (VII) VI 322/27 (https://dejure.org/1927,139)
RG, Entscheidung vom 25. November 1927 - (VII) VI 322/27 (https://dejure.org/1927,139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann ist bei einer Vertragsbeurkundung ein Mangel im Verfügungsrecht für die Stempelpflichtigkeit der Urkunde von Bedeutung? 2. Wird ein neuer Mietvertrag geschlossen, wenn der Mieter seine Vertragsrechte an einen Dritten abtritt und dieser auch die Vertragspflichten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Preußischer Mietstempel.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 119, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58
    In der Regel werden aber in dem Vertrage eine Abtretung der Ansprüche und eine befreiende Schuldübernahme unter Zustimmung des Vertragsgegners verbunden sein (Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearb. § 87 S. 349; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 3. Aufl. 1. Band § 31 III; Bettermann, Mieterschutzgesetz, Vorbem zu §§ 30, 31 Nr. 36; vgl. auch BGH Urt. v. 29. Oktober 1957 - VIII ZR 292/56 - LM BGB § 581 Nr. 16 = MDR 1958, 90; RGZ 119, 114, 118).
  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59

    Berechtigung zur Minderung einer vereinbarten Vergütung für die Überlassung eines

    Ein derartiger Eintritt eines Dritten in die durch ein gegenseitiges Vertragsverhältnis begründeten Rechte und Pflichten ist in der Form der Rechtsübertragung (§§ 398 ff BGB) und der Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB) mit Zustimmung des Vertragsgegners rechtlich möglich (RGZ 119, 114, 118) und hier nach der zutreffenden Annahme des Berufungsgerichts mit Zustimmung aller, Beteiligten wirksam vorgenommen worden.
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